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Online-Krankschreibung: was Arbeitgeber akzeptieren müssen

Eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat vor Gericht einen hohen Beweiswert, und zwar unabhängig davon, ob sie nach einem Praxisbesuch oder nach einer Beurteilung aus der Ferne entstanden ist. Der Arbeitgeber kann diesen Beweiswert nur erschüttern, wenn er konkrete Umstände vorträgt, die ernsthafte Zweifel begründen. Das Bundesarbeitsgericht hat am 15.01.2025 zudem bestätigt, dass eine Bescheinigung aus einem anderen EU-Staat denselben Beweiswert hat wie eine deutsche. Dieser Beitrag erklärt, was daraus praktisch folgt, wo die Grenzen liegen und was eine Fernbeurteilung nicht leisten kann.

Muss der Arbeitgeber eine Online-Krankschreibung akzeptieren?

Ja, sofern die Bescheinigung von einem approbierten Arzt nach einer tatsächlichen ärztlichen Beurteilung ausgestellt wurde und formal vollständig ist. Das deutsche Arbeitsrecht kennt keine Vorschrift, die dem Arbeitgeber ein Wahlrecht zwischen einer Bescheinigung nach Praxisbesuch und einer Bescheinigung nach Fernbeurteilung einräumt.

Das Entgeltfortzahlungsgesetz verlangt vom Beschäftigten zweierlei: Er muss die Arbeitsunfähigkeit und ihre voraussichtliche Dauer unverzüglich mitteilen, und er muss sie auf Verlangen nachweisen. Der Nachweis ist die ärztliche Bescheinigung. Wie der Arzt zu seiner Einschätzung gekommen ist, ob im Sprechzimmer, im Video oder nach Auswertung eines ausführlichen Fragebogens, ist eine Frage des ärztlichen Berufsrechts und der Sorgfaltspflicht, nicht des Arbeitsvertrags.

Wichtig ist die Unterscheidung dahinter. Eine Bescheinigung ist kein Dokument, das eine Krankheit erzeugt. Sie dokumentiert eine ärztliche Einschätzung. Deshalb kauft niemand eine Krankschreibung, sondern immer nur die ärztliche Beurteilung, und ob diese in eine Bescheinigung mündet, entscheidet der Arzt. Anbieter, die das Ergebnis vorab zusagen, verkaufen keine Medizin, sondern eine Formalität, und genau daran ist die Werbung eines bekannten Anbieters vor dem Bundesgerichtshof gescheitert.

Was bedeutet der Beweiswert einer AU-Bescheinigung?

Der Beweiswert ist die juristische Vermutung, dass die Angaben auf der Bescheinigung zutreffen. Wer eine ordnungsgemäß ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegt, muss vor dem Arbeitsgericht nicht zusätzlich beweisen, dass er tatsächlich krank war.

Das ist mehr als eine Formalie. Ohne diesen Beweiswert müsste jede beschäftigte Person im Streitfall ihre Symptome, ihre Diagnose und deren Auswirkung auf die konkrete Tätigkeit selbst darlegen und beweisen, in der Regel verbunden mit einer Entbindung des Arztes von der Schweigepflicht. Der hohe Beweiswert verlagert die Last: Zunächst ist der Arbeitgeber am Zug.

Aus dem Beweiswert folgt allerdings auch eine Pflicht auf Ihrer Seite. Die Bescheinigung muss formal in Ordnung sein: richtiger Name, richtiges Geburtsdatum, ein plausibler Zeitraum, ein erkennbarer Aussteller mit Berufsbezeichnung und Anschrift, ein Ausstellungsdatum und eine Unterschrift. Fehlt etwas davon oder ist der Zeitraum offensichtlich unstimmig, greift die Vermutung nicht mehr ohne Weiteres. Prüfen Sie ein zugesandtes Dokument deshalb sofort nach Erhalt und nicht erst dann, wenn Ihr Arbeitgeber nachfragt.

Wann kann der Arbeitgeber den Beweiswert erschüttern?

Nur mit konkreten Tatsachen, die ernsthafte Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit begründen. Ein pauschales Misstrauen gegenüber Fernbeurteilungen genügt dafür nicht, ebenso wenig der bloße Hinweis, die Bescheinigung sei ohne persönlichen Kontakt entstanden.

In der Rechtsprechung anerkannte Anknüpfungspunkte sind zum Beispiel eine Bescheinigung, die passgenau bis zum letzten Tag eines gekündigten Arbeitsverhältnisses reicht, eine Ankündigung der Erkrankung vor dem eigentlichen Beschwerdebeginn oder ein nach außen sichtbares Verhalten, das mit der bescheinigten Einschränkung nicht zusammenpasst. Gelingt die Erschütterung, kehrt sich die Darlegungslast um: Dann müssen Sie im Einzelnen vortragen, welche Beschwerden bestanden und warum sie Ihre Tätigkeit unmöglich machten.

Praktisch heißt das: Der sicherste Umgang mit einer Bescheinigung ist der unauffällige. Melden Sie sich am ersten Tag auf dem im Betrieb üblichen Weg, reichen Sie den Nachweis fristgerecht ein und vermeiden Sie Zeiträume, die zufällig mit Urlaubswünschen, Kündigungsfristen oder Brückentagen zusammenfallen. Ihr Arzt bescheinigt ohnehin nur den Zeitraum, den er medizinisch für nachvollziehbar hält, und verlängert ihn nicht auf Zuruf.

Gilt eine Krankschreibung aus dem EU-Ausland in Deutschland?

Ja. Das Bundesarbeitsgericht hat mit Entscheidung vom 15.01.2025 bestätigt, dass eine von einem Arzt in einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung grundsätzlich denselben Beweiswert hat wie eine in Deutschland ausgestellte.

Das ist für alle relevant, die im Ausland erkranken oder deren behandelnder Arzt in einem anderen Mitgliedstaat approbiert ist. Der Arbeitgeber darf eine solche Bescheinigung nicht allein deshalb zurückweisen, weil sie nicht aus einer deutschen Arztpraxis stammt. Er kann ihren Beweiswert erschüttern, aber er braucht dafür dieselben konkreten Anhaltspunkte wie bei einer deutschen Bescheinigung.

Zwei praktische Punkte gehören dazu. Erstens sollte erkennbar sein, dass es sich um eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im arbeitsrechtlichen Sinn handelt und nicht um einen bloßen Behandlungsbeleg; eine deutschsprachige Fassung oder eine Übersetzung beugt Rückfragen vor. Zweitens sollte der Aussteller mit Berufsbezeichnung, Anschrift und Zulassungsnummer klar identifizierbar sein. An diesen beiden Punkten entsteht im Alltag deutlich häufiger Streit als an der Rechtsfrage selbst.

Ab welchem Tag brauche ich überhaupt eine Bescheinigung?

Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz spätestens dann, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage dauert. Sehr viele Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge verkürzen diese Frist jedoch, häufig auf den ersten Tag, und das ist zulässig.

Prüfen Sie deshalb zuerst Ihren Arbeitsvertrag, bevor Sie sich auf die Dreitagesregel verlassen. Beachten Sie außerdem, dass es um Kalendertage geht: Wochenenden und Feiertage zählen mit. Wer am Donnerstag erkrankt, kann bereits am Montag nachweispflichtig sein, auch wenn er nur einen einzigen Arbeitstag versäumt hat.

Davon strikt zu trennen ist die Meldepflicht. Sie besteht ab dem ersten Tag und unabhängig von jeder Bescheinigung: Sie informieren den Betrieb unverzüglich, in der Regel vor Arbeitsbeginn, über die Arbeitsunfähigkeit und ihre voraussichtliche Dauer. Wer diese Meldung vergisst und stattdessen zuerst eine Bescheinigung organisiert, verletzt eine arbeitsvertragliche Pflicht, selbst wenn die Bescheinigung später einwandfrei vorliegt.

Wie kommt die Bescheinigung zur Krankenkasse und zum Arbeitgeber?

Bei gesetzlich Versicherten übermittelt die deutsche Arztpraxis die Daten heute elektronisch an die Krankenkasse, und der Arbeitgeber ruft sie dort ab. Dieses Verfahren der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung setzt allerdings eine Anbindung an die deutsche Telematikinfrastruktur voraus.

Eine Praxis in einem anderen EU-Staat ist an dieses System nicht angeschlossen. Eine Bescheinigung aus dem EU-Ausland wird deshalb nicht automatisch übermittelt, sondern Ihnen als Dokument ausgehändigt, und Sie reichen sie selbst ein. Das ist kein Mangel der Bescheinigung, sondern eine rein technische Grenze, vergleichbar damit, dass eine ausländische Verordnung nicht in das deutsche E-Rezept eingespielt werden kann.

Für Sie bedeutet das zwei Wege statt einem: eine Ausfertigung an den Arbeitgeber, eine an die Krankenkasse, jeweils auf dem dort üblichen Weg und innerhalb der geltenden Fristen. Bewahren Sie den Zugangsnachweis auf, also die E-Mail, den Einwurfbeleg oder die Bestätigung des Personalportals. Im Streitfall geht es erfahrungsgemäß seltener um den Inhalt der Bescheinigung als um die Frage, wann sie eingegangen ist.

Wo eine Beurteilung aus der Ferne an ihre Grenzen kommt

Immer dann, wenn die Einschätzung eine körperliche Untersuchung, eine Messung oder eine sofortige Abklärung braucht. Eine Fernbeurteilung ist ein Verfahren für überschaubare, gut beschreibbare Beschwerdebilder, nicht für alles.

Konkret gehören unklare Brustschmerzen, Atemnot, neu aufgetretene neurologische Ausfälle, starke oder ungewöhnliche Bauchschmerzen, hohes anhaltendes Fieber, der Verdacht auf einen Knochenbruch sowie jede rasche Verschlechterung in eine persönliche Untersuchung, im Zweifel in die Notaufnahme oder zum ärztlichen Bereitschaftsdienst. Auch lange oder wiederholte Ausfallzeiten gehören in die dauerhafte Betreuung einer Arztpraxis vor Ort, weil dort der Verlauf, die Vorbefunde und die Wiedereingliederung zusammenlaufen.

Dass ein Arzt eine Bescheinigung ablehnt, ist deshalb kein Betriebsunfall des Verfahrens, sondern sein wichtigster Bestandteil. Eine Approbation verpflichtet zur Sorgfalt, und die Aufsicht der Ärztekammern greift durch. Der bekannteste deutsche Fall betraf eine Ärztin, die nach einer sehr hohen Zahl von Bescheinigungen ohne belastbare Beurteilung ihre Approbation verlor. Genau davon unterscheidet sich eine seriöse Beurteilung: Sie kann auch nein sagen.

Was wir tun und was wir nicht tun

Wir stellen derzeit keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen aus. Dieser Beitrag ist eine Information zur Rechtslage und kein Angebot für eine Krankschreibung.

Unser Angebot ist die ärztliche Beurteilung für Folgeverordnungen bei laufender Dauermedikation zum Preis von 24,90 EUR. Es gibt bei uns keine Videosprechstunde, kein Telefongespräch und keinen Live-Chat; die Beurteilung erfolgt anhand eines ausführlichen medizinischen Fragebogens und der Unterlagen, die Sie beifügen. Die Gebühr deckt die ärztliche Beurteilung, nicht die Ausstellung eines bestimmten Dokuments. Lehnt der Arzt aus medizinischen Gründen ab, erstatten wir sie. Reichen Sie Unterlagen, um die der Arzt ausdrücklich gebeten hat, nicht ein, gilt die Beurteilung als erbracht, und die Gebühr wird nicht erstattet.

Medizinisch verantwortlich ist lek. Damian Wojno, polnische Approbation, Nr. 3211301, Ärztekammer in Olsztyn. Betreiberin ist die MEDINOW Sp. z o.o. Betäubungsmittel, Benzodiazepine, Z-Substanzen, Stimulanzien, Gabapentinoide und Cannabis verordnen wir grundsätzlich nicht. Zuletzt medizinisch geprüft am 29.08.2026.

Muss der Arbeitgeber eine Online-Krankschreibung akzeptieren?

Ja, wenn sie von einem approbierten Arzt nach einer ärztlichen Beurteilung ausgestellt wurde und formal vollständig ist. Das Gesetz macht den Beweiswert nicht davon abhängig, ob die Beurteilung im Sprechzimmer oder aus der Ferne erfolgt ist. Der Arbeitgeber kann den Beweiswert nur mit konkreten Tatsachen erschüttern, nicht mit allgemeinem Misstrauen gegenüber Online-Angeboten.

Was ist der Beweiswert einer AU-Bescheinigung?

Der Beweiswert ist die juristische Vermutung, dass die Angaben auf der Bescheinigung zutreffen. Wer sie vorlegt, muss vor dem Arbeitsgericht nicht zusätzlich beweisen, dass er krank war. Voraussetzung ist eine formal einwandfreie Bescheinigung mit korrekten Personendaten, plausiblem Zeitraum, erkennbarem Aussteller, Ausstellungsdatum und Unterschrift.

Gilt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus Polen?

Ja. Das Bundesarbeitsgericht hat am 15.01.2025 bestätigt, dass eine Bescheinigung aus einem anderen EU-Mitgliedstaat grundsätzlich denselben Beweiswert hat wie eine deutsche. Sinnvoll sind eine deutschsprachige Fassung und ein klar erkennbarer Aussteller mit Berufsbezeichnung, Anschrift und Zulassungsnummer, weil Streit im Alltag meist an diesen Punkten entsteht und nicht an der Rechtsfrage.

Ab welchem Tag brauche ich eine Krankschreibung?

Gesetzlich spätestens, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage dauert. Viele Arbeitsverträge und Tarifverträge verkürzen die Frist zulässigerweise auf den ersten Tag, prüfen Sie also Ihren Vertrag. Wochenenden und Feiertage zählen mit. Die Meldepflicht beim Arbeitgeber besteht unabhängig davon ab dem ersten Tag.

Was passiert, wenn der Arbeitgeber Zweifel hat?

Er muss konkrete Tatsachen vortragen, die ernsthafte Zweifel begründen, etwa eine Bescheinigung, die exakt bis zum Ende eines gekündigten Arbeitsverhältnisses reicht. Gelingt ihm das, kehrt sich die Darlegungslast um, und Sie müssen im Einzelnen schildern, welche Beschwerden bestanden. Bei bestehenden Zweifeln kann die Krankenkasse zudem eine gutachterliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes einholen.